Kontakt
Fahrzeuge in sicheren Händen – Professioneller Abschleppdienst für deine Mobilität.
Kontaktiere uns!
F.A.Q.
Wann darf ich den Abschleppdienst rufen?
Wenn dein angemieteter Stellplatz oder deine Garage auf Privatgrund von einem fremden Fahrzeug blockiert ist und du dadurch nicht wegkommen kannst, hast du das Recht, den Abschleppdienst zu rufen. In solchen Fällen wird dir der Besitz deines Stellplatzes entzogen.
Welche Schritte kann ich bei Fehlverhalten auf meinem Privatparkplatz unternehmen?
Du kannst unbefugt geparkte Fahrzeuge von deinem Privatparkplatz abschleppen lassen, ohne dass ein Zusatzschild erforderlich ist. Eine direkte Kontaktaufnahme mit uns ermöglicht eine reibungslose Entfernung.
Wer trägt die Kosten für das Abschleppen?
Die finanzielle Verantwortung für die Abschleppkosten liegt beim Halter des Fahrzeugs. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, trägst du als Auftraggeber die Kosten, unabhängig von einem möglichen Bußgeldverfahren.
Wie lange darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrundstücken abstellen?
Du kannst ein abgemeldetes Fahrzeug theoretisch unbegrenzt auf einem Privatgrundstück ohne öffentlichen Zugang abstellen. Das Ordnungsamt kann einschreiten, wenn eine Umweltgefährdung droht.
Wer kann eine Abschleppung beauftragen?
Die Anordnung zur Abschleppung erfolgt durch die Polizei oder das Ordnungsamt. Wir stehen jedoch auch direkt zur Verfügung, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
Hast du weitere Fragen? Zögere nicht, uns zu kontaktieren. Unser Ziel ist es, dir klare Informationen und Unterstützung im Zusammenhang mit Abschleppdiensten zu bieten.